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Welche Webseiten und Veranstaltungen können im ewebma Portal veröffentlicht werden?

Im ewebma Portal können alle Webseiten und Veranstaltungen veröffentlicht werden, die im weitesten Sinne etwas mit Persönlichkeits-Entwickung im privaten und/oder im beruflichen Umfeld zu tun haben.

Dies sind insbesondere:

  • Männerarbeit, Männergruppen
  • Frauenarbeit, Frauengruppen (neue Weiblichkeit)
  • Arbeit mit Jugendlichen
  • Paarberatung, Paarentwicklung
  • Gesundheit / Wellness
  • Coaching
  • Business-Consulting, -Beratung, -Coaching

Webseiten und Events, die mindestens eine der nachfolgenden Eigenschaften aufweisen, dürfen nicht eingetragen werden:
– Webseiten, die gegen geltendes Recht verstoßen
– Frauen- oder männerfeindliche Webseiten
– Webseiten mit pornografischem Inhalt
– Links- oder rechtsextreme Webseiten
– Rassistische, anti-semitische oder sexistische Webseiten
– Spam- oder Fake-Einträge
– MfA-Seiten (MfA = Made for Adsense, Affiliate oder Amazon)
– Mehrfacheintragungen derselben Webseiten
– Doorpages/Brückenseiten
– Unterschiedliche Domains mit gleichem Inhalt
Der Kunde bestätigt im Eintragsformular, dass er diese Regelung zur Kenntnis genommen hat. Sollte er dennoch einen untersagten Eintrag vornehmen, behält sich das ewebma Portal vor, diesen Eintrag wieder zu löschen. Bei kostenpflichtigen Einträgen erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrags.

Siehe dazu auch die AGB §1,3

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